Telsche

Logbuch eines Motorseglers

Rügen Ankern – die schönsten Ankerplätze und Buchten

Wo hält der Anker, wo schützt die Bucht? Zwanzig Ankerplätze rund Rügen mit Windrosen und Grund-Angaben – und der Angabe, wo wir selbst gelegen haben.

Sonnenuntergang Dänische Wiek
Das Revier auf der Seekarte

Alle Ankerplätze im Verzeichnis

Revier-Wissen

Rügen Ankern Guide

Sebastian Küpers
Sebastian Küpers Aktualisiert 12.09.2026 · 14 Min. Lesezeit

Zwanzig Buchten und Reeden rund Rügen, jede mit Windrose, Steckbrief und Karte. Auf jeder Seite steht oben, ob wir dort selbst gelegen haben oder ob sie aus Seekarte, Verordnungstexten und Revierbeschreibungen gebaut ist. Und darunter: unser Anker-Guide für Rügen und den Greifswalder Bodden.

Wo darf man rund Rügen ankern?

Das Übernachtungsverbot im Nationalpark

Eine Regel steht über allem anderen. Das Nationalparkamt schreibt sie in seiner Broschüre Aktiv den Nationalpark erleben in einem Satz: „Das Ankern, mit der Absicht zu nächtigen, ist im Nationalpark untersagt.“ Und direkt dahinter die Ausnahme: „Häfen und ausgewiesene Ankerplätze sind in den Seekarten vermerkt.“

Entscheidend ist, was in dem Satz nicht steht: keine Zone, keine Farbe, keine Fläche. Das Verbot gilt im gesamten Nationalpark. Damit fällt praktisch das ganze westrügensche Boddenrevier als Platz für die Ankernacht aus – Schaproder Bodden, Vitter Bodden, Kubitzer Bodden und das Umfeld von Hiddensee. Dahinter steht § 6 Absatz 1 Nummer 13 der Nationalparkverordnung, der das Nächtigen außerhalb fester Gebäude untersagt; Absatz 1 gilt laut Verordnung für das gesamte Gebiet, nur Absatz 2 ist auf die Schutzzone I beschränkt.

Die gute Nachricht: Nordost-Rügen liegt außerhalb des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Dessen Ostgrenze quert den Bug auf Höhe Eckort und endet an Tonne 52 im Rassower Strom. Wieker Bodden, Breeger Bodden und der Große Jasmunder Bodden sind damit der rechtlich freieste Teil des Reviers – und zugleich der mit den brauchbarsten Tiefen. Nicht zu verwechseln mit dem Kleinen Jasmunder Bodden dahinter: Der ist ein eigenes, abgetrenntes Gewässer hinter dem Damm bei Lietzow und für ein Kielboot ohnehin nicht erreichbar.

Zwei Verordnungen – und sie beantworten verschiedene Fragen

Hier geraten zwei Regelwerke leicht durcheinander, weil sie ähnlich klingen. Sie regeln Verschiedenes:

  • Die Nationalparkverordnung sagt, was man tun darf. Von ihr kommt das Übernachtungsverbot – im ganzen Park, ohne Rücksicht auf Zonen.
  • Die Befahrensregelungsverordnung sagt, wohin man fahren darf. Von ihr kommen die roten und grünen Zonen; welche Fläche welche Farbe hat, steht in Anlage II. Das Wort „Ankern“ kommt in ihr kein einziges Mal vor.

Praktisch heißt das: Die Zonenfarbe entscheidet nicht über die Ankernacht. Die ist im Park überall aus, in der grünen Zone genauso wie im freien Wasser daneben. Die Zonenfarbe entscheidet über etwas anderes – ob man tagsüber, für eine Badepause oder eine Mittagsstunde, überhaupt dorthin fahren darf.

Rote und grüne Zonen – wohin man fahren darf

  • Rote Zonen – Befahren für alle Fahrzeuge außerhalb der Fahrwasser verboten. Auch unter Segeln. Auch mit dem Dinghi. Wer nicht hineinfahren darf, kann dort auch nicht ankern.
  • Grüne Zonen – gesperrt nur für maschinengetriebene Fahrzeuge. Wer unter Segeln oder mit Muskelkraft hinkommt, darf hinein und dort tagsüber auch den Anker fallen lassen. Für einen Motorsegler heißt das: Ankermanöver unter Segeln oder gar nicht. Über Nacht bleiben darf man trotzdem nicht – dafür sorgt die andere Verordnung.
  • Immer frei sind die betonnten Fahrwasser und die direkten Zufahrten zu Häfen und amtlich genehmigten Anlege- und Liegeplätzen – auch mitten durch eine Sperrfläche hindurch. Und das ist mehr, als es klingt: Ausgenommen sind laut Verordnung ausdrücklich auch die „nicht durch Sichtzeichen begrenzten oder gekennzeichneten“ Zufahrtswege. Eine Hafenzufahrt muss also nicht betonnt sein, um frei zu sein.

Der zweite Nationalpark: Jasmund

Ein Nachtrag zu dieser guten Nachricht, denn genau hier steckt eine Falle: Rügen hat zwei Nationalparke. Der zweite ist der Nationalpark Jasmund an der Kreideküste – klein, aber er endet nicht an der Wasserlinie. Seine Verordnung zieht die Ostgrenze als „eine Linie auf der Ostsee in ca. 500 m Abstand von der Küste, beginnend am Ostrand der Ortslage Lohme“, und führt sie bis Sassnitz. Der Streifen, in dem man unter dem Königsstuhl ankern würde, liegt damit im Park.

Dort greifen dieselben zwei Ebenen wie im Westen. Das Nächtigen außerhalb fester Gebäude ist im gesamten Nationalpark verboten (§ 6 Abs. 1 Nr. 12 NatPJasmundV), und das Befahren außerhalb der Fahrwasser ist innerhalb der Schutzzone I untersagt (§ 5 NPBefVMVK). Innerhalb dieser 500 Meter ist die Ankernacht damit keine Option. Jenseits davon ist man rechtlich draußen und darf – nur wird daraus prompt eine Tiefenfrage: Vor der Kreideküste sind zehn bis fünfzehn Meter die Regel, unter dem Königsstuhl auch mehr. Wir kennen genau zwei Stellen, an denen es bei sieben bis acht Metern bleibt – auf Höhe Kieler Ufer und auf Höhe Hankenufer. Wer dort ankern will, braucht die Kette dafür und das Wetter dazu. Wo die Stellen genau liegen, steht auf unserer Seite zum Ankerplatz Kreideküste.

Und vor Stralsund?

Eine Frage, die uns selbst lange beschäftigt hat, weil Stralsund für viele der Startpunkt ist. Die Antwort: Die Gewässer direkt vor Stralsund liegen außerhalb des Nationalparks. Dessen Südgrenze läuft in diesem Winkel vom Bessiner Haken quer über den Kubitzer Bodden – südlich davon endet das Übernachtungsverbot. Das Ankern nördlich der Stadt ist damit keine Frage des Naturschutzes mehr.

Es bleiben zwei andere Grenzen, und die sind handfest. Erstens läuft dort ein Seekabel – mit den 300 Metern Abstand aus dem nächsten Abschnitt ist das die eigentliche Ostgrenze des brauchbaren Feldes. Zweitens steht in diesem Flachwasser reichlich Fischereigerät; wer dort schwoit, sollte vorher hinsehen. Der genaue Grenzverlauf gehört ohnehin in die Seekarte und nicht in einen Blogtext.

Die 300-Meter-Regel – gilt auch ohne Schild

Unabhängig von jedem Naturschutz verbietet § 32 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung das Ankern im Umkreis von 300 Metern um Kabel, Rohrleitungen und Leitungstrassen. Und zwar so streng, dass dort selbst das kurze Antippen des Ankers zum Manövrieren untersagt ist.

Das erledigt Nord Stream und die Leitung nach Lubmin in einem Satz – und es betrifft auch kleinere Seekabel, etwa im Wieker Bodden. Dazu kommen 100 Meter vor und hinter Sperrwerken sowie ein generelles Ankerverbot innerhalb von Fährstrecken.

Wie sehr das die Platzwahl bestimmt, sieht man vor Binz. Dort laufen mehrere Trassen nach Nordosten aufs offene Wasser hinaus. Vom Kopf der Seebrücke bis zur südlichsten sind es 900 Meter – zieht man die 300 Meter Schutzabstand ab und lässt die Seebrücke selbst frei, an der ohnehin nicht geankert werden darf, bleibt ein Band von rund vierhundert Metern übrig. Der ruhigere Platz liegt deshalb eine Seemeile weiter nordwestlich, nördlich aller Trassen. Auf der Karte sind Kabel rosa und leicht zu übersehen; sie gehören zu den Dingen, die man vor dem Ankern gezielt sucht.

Was ausdrücklich erlaubt ist: Strand und Beiboot

Bis hierhin ist dieser Abschnitt eine Liste von Verboten. Eine Sache steht ausdrücklich auf der anderen Seite, und sie beantwortet die Frage, die auf jedem Ankerplatz irgendwann kommt: Darf man mit dem Beiboot an den Strand?

Ja. § 27 Absatz 1 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V erlaubt jeder Person, den Ostseestrand und den Strand an Boddengewässern auf eigene Gefahr zu betreten. Und wörtlich weiter: „Das Anlanden und Auflegen von Booten der Küstenfischerei, von motorlosen Sportbooten und von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet sind, deren größte Nutzleistung weniger als 3,69 kW beträgt, ist gestattet.“ 3,69 Kilowatt sind knapp fünf PS – ein Ruderdinghi immer, der übliche kleine Außenborder auch, ab sechs PS nicht mehr.

Zwei Einschränkungen stehen im selben Absatz. Er beginnt mit „Soweit durch Rechtsvorschrift nichts Anderes geregelt ist“ – Schutzgebietsverordnungen gehen also vor, und wo ein Betretensverbot gilt, hilft § 27 nicht. Und er endet mit der Auflage, auf den Gemeingebrauch, insbesondere die Badenutzung, und auf die Belange des Naturschutzes Rücksicht zu nehmen. Ein Beiboot am Dorfstrand ist etwas anderes als eines auf einem Strandwall, an dem Küstenvögel brüten.

Wie schnell man fahren darf

Im gesamten Nationalpark gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 Knoten. Innerhalb der mit Sichtzeichen begrenzten Fahrwasser ist sie örtlich auf 12 beziehungsweise 16 Knoten heraufgesetzt. Für ein Boot wie unseres ist das keine praktische Einschränkung – für schnellere Motorboote schon.

Was rechtlich wirklich zählt

Ein Punkt, der oft untergeht: Maßgeblich sind die amtlichen BSH-Seekarten. Das steht so in der Verordnung. Die hübsche Zonenkarte im Faltblatt des Nationalparkamts ist Orientierung, kein Rechtsdokument. Wer sich darauf verlässt und daneben liegt, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Und wo etwas unklar ist, hilft ein Anruf: Das Nationalparkamt Vorpommern in Born ist unter 0385 588 638-00 erreichbar, das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen in Putbus unter 0385 588 633-00. Beide geben bereitwillig Auskunft – und eine Nachfrage ist billiger als ein Bußgeld.

Wie wir es halten

Große Teile des Reviers südöstlich von Rügen gehören zum Biosphärenreservat Südost-Rügen, mit Kernzonen wie der Insel Vilm und Teilen des Mönchguts, in denen die Natur absoluten Vorrang hat. Wir ankern grundsätzlich außerhalb der Fahrwasser, außerhalb erkennbarer Schutz- und Kernzonen und mit Blick in die aktuelle Seekarte – die Zonengrenzen sind dort eingetragen. Im Zweifel: eine Bucht weiter.

Unsere beiden bewährten Plätze sind die Dänische Wiek im Greifswalder Bodden und die Having zwischen Rügen und Vilm. Bei der Having sind wir inzwischen vorsichtiger geworden: Sie liegt in der Schutzzone II des Biosphärenreservats, und dessen Verordnung untersagt in den Schutzzonen I und II das Nächtigen. Ob damit auch das Schlafen an Bord vor Anker gemeint ist, steht dort nicht – die Frage ist offen. Wer eine belastbare Antwort will, ruft vorher beim Biosphärenreservatsamt an. Wir schreiben das lieber hin, als so zu tun, als sei die Sache klar.

Und noch etwas gehört an diese Stelle, weil es für jede Seite in diesem Verzeichnis gilt: Von den zwanzig Ankerplätzen haben wir auf dreien selbst gelegen – Dänische Wiek, Having und östlich von Vilm. Die anderen siebzehn Seiten sind aus der Plotterkarte, den Verordnungstexten, den Seezeichendaten und veröffentlichten Revierbeschreibungen gebaut. Das steht auf jeder Ortsseite ganz oben als Markierung, damit niemand raten muss, was er gerade liest. Eine gefahrene Nacht ist etwas anderes als eine gelesene Karte, und der Unterschied gehört sichtbar.

Verbindlich sind immer die aktuellen Karten und Bekanntmachungen – Regeln in Schutzgebieten können sich ändern, und dieser Guide ersetzt keine eigene Prüfung.

Ankergrund & Halt: So hält es im Bodden

Die gute Nachricht: Der Grund in den Bodden ist überwiegend Schlick und Sand – und der hält ausgezeichnet. In der Dänischen Wiek hat sich unser Anker bei jedem Besuch tief eingegraben. Unsere Praxis aus vielen Ankernächten:

  • Viel Kette bei wenig Wasser: Auch bei 3–4 Metern Tiefe stecken wir großzügig – die Kette lässt den Anker flach ziehen und uns ruhig schlafen. Wie viel genau, steht gleich darunter.
  • Ankeralarm nutzen: Seit wir den Ankeralarm des Plotters nutzen, schlafen wir noch besser. Einmal eingerichtet, meldet er jede Positionsänderung.
  • Seegras meiden: Wo der Grund grün ist, ankert man nicht. Seegraswiesen sind nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich geschützte Biotope – das gilt unabhängig von Nationalpark und Schutzzone. Warum, steht im Artikel Naturschutz rund Rügen.
  • Einfahren gehört dazu: Rückwärts eindampfen, Peilung an Land suchen, fünf Minuten beobachten – erst dann ist der Abend eröffnet.

Wie viel Kette?

Die Faustregel für durchgehende Kette lautet das Vier- bis Fünffache der Wassertiefe. Bei Starkwind oder wenn das Boot länger allein liegt, geht man auf das Siebenfache. Unter dem Dreifachen hört es auf zu funktionieren, weil der Zug am Ankerschaft dann nach oben geht statt waagerecht – und dafür ist kein Anker gebaut.

Zwei Dinge werden dabei gern unterschlagen. Gemessen wird ab Bugrolle, nicht ab Wasserlinie – der Freibord am Bug kommt auf die Kartentiefe drauf, bevor man multipliziert. Und Kette und Leine sind nicht dasselbe: Wer Leine hinter einem kurzen Kettenvorlauf fährt, braucht das Sechs- bis Achtfache, weil das Gewicht fehlt, das den Zug flach hält.

Im Bodden ist das komfortabel. Bei drei bis vier Metern Wassertiefe reichen rund zwanzig bis fünfundzwanzig Meter Kette für ein sauberes Verhältnis, und die hat jeder an Bord. Vor der Kreideküste von Jasmund sieht es anders aus: Dort sind zehn bis fünfzehn Meter die Regel, und fünffach heißt dann achtzig Meter. Wer sechzig im Kasten hat, kommt dort auf kein Verhältnis, mit dem man schlafen kann – das ist der eigentliche Grund, warum wir für Jasmund die beiden flachen Stellen so genau benennen.

Und eine Ostsee-Besonderheit: Tide gibt es hier nicht, Windstau schon. Ein halber Meter mehr Wasser als in der Karte ist im Bodden nicht ungewöhnlich – und der geht direkt vom Kettenverhältnis ab.

Ein letzter Punkt, der in keiner Rechnung auftaucht: Auf sieben Metern kann man mit Maske und Flossen nachsehen, was der Anker unten treibt. Auf fünfzehn nicht. Wo der Grund steinig ist, ist das kein Nebenaspekt – ein verhakter Anker, den man nicht ansehen kann, ist ein anderes Problem als einer, den man ansehen kann.

Steine – das dritte Kriterium

Nach zwanzig Ankerplätzen ist klar, was neben Tiefe und Windschutz über die Platzwahl entscheidet: die Steine. In den Seekartendaten stehen sie einzeln verzeichnet, und ihre Dichte schwankt im Revier erheblich – das ist der Unterschied zwischen einem Platz, an dem man den Anker fallen lässt, und einem, an dem man ihn setzt.

Ein paar Zahlen zum Vergleich, jeweils im Umkreis einer Seemeile um den Ankerpunkt: In der Hagenschen Wiek sind es siebzehn, vor der Kreideküste von Jasmund fünfzehn, an der Kamper Brücke sechs allein innerhalb von dreihundert Metern. Über dem Großen Jasmunder Bodden steht quer auf der Karte der Vermerk „NUMEROUS STONES“. Im Zicker See dagegen sind dreizehn auf 1,2 Seemeilen verzeichnet – der steinärmste Platz, den wir gefunden haben.

Daraus folgt zweierlei. Erstens sucht man den Ankerplatz in der Karte und nicht nach Gefühl, auch dort, wo die Tiefe stimmt. Und zweitens ist der Absatz von eben – Maske, Flossen, nachsehen können – kein Nebengedanke: Er hängt genau daran, wie viele Steine unter einem liegen.

Windschutz richtig lesen

Der Bodden ist flach – das heißt: wenig Schwell, aber bei Wind eine kurze, steile Welle, die schneller unangenehm wird als auf offener See. Deshalb steht bei jedem Ankerplatz in unserem Verzeichnis eine Windrose: Sie zeigt auf einen Blick, aus welchen Richtungen die Bucht schützt und wo sie offen ist. Faustregel für die Dänische Wiek: An unserer Stelle am bewaldeten Ostufer liegt man bei Nordost bis Südost ruhig. Dreht der Wind auf Süd oder West, öffnet sich die Bucht, und es wird Zeit für einen Plan B. Genau dafür ist die Runde Rügen so dankbar: Der nächste geschützte Platz ist nie weit.

Unsere liebsten Ankernächte

Angefangen hat alles in der Dänischen Wiek – unserer ersten Ankernacht mit Telsche an der Ostsee, inklusive Dingi-Landgang am Strand und dem Gefühl, mit dem eigenen Boot eine einsame Bucht erobert zu haben. Die Having zwischen Rügen und Vilm ist seitdem unser Klassiker geworden: geschützt, still, und abends mehr Vögel als Menschen. Beide Buchten findest du oben im Verzeichnis mit Steckbrief, Windrose und den kompletten Törnberichten.

Häufige Fragen

Wo darf man in der Ostsee ankern?

Grundsätzlich überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist: außerhalb der Fahrwasser, außerhalb von Sperr- und Naturschutzgebieten, außerhalb von Fährstrecken und mit mindestens 300 Metern Abstand zu Kabeln und Rohrleitungen. In deutschen Küstengewässern kommen die Nationalparke dazu – im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist das Ankern mit der Absicht zu übernachten im gesamten Gebiet untersagt. Verbindlich ist immer die aktuelle Seekarte.

Darf man auf Rügen frei ankern?

Außerhalb des Nationalparks ja, innerhalb nicht über Nacht. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft untersagt das Ankern mit Übernachtungsabsicht in seinem gesamten Gebiet – das betrifft das ganze westrügensche Boddenrevier. Nordost-Rügen mit Wieker Bodden, Breeger Bodden und Großem Jasmunder Bodden liegt außerhalb. Dazu kommen die Kernzonen des Biosphärenreservats Südost-Rügen und die Fahrwasser. Verbindlich ist die aktuelle Seekarte.

Wie viel Kette braucht man zum Ankern?

Bei durchgehender Kette das Vier- bis Fünffache der Wassertiefe, bei Starkwind das Siebenfache. Wer Leine hinter einem kurzen Kettenvorlauf fährt, rechnet mit dem Sechs- bis Achtfachen. Gemessen wird ab Bugrolle, nicht ab Wasserlinie. Im Bodden heißt das bei drei bis vier Metern Tiefe rund zwanzig Meter Kette – vor der Kreideküste von Jasmund bei zwölf Metern schon sechzig und mehr.

Hält der Anker im Greifswalder Bodden?

Sehr gut: Der Grund ist überwiegend Schlick und hält ausgezeichnet. Mit ausreichend Kette und sauber eingefahrenem Anker haben wir in der Dänischen Wiek noch keine unruhige Nacht erlebt.

Welcher ist der schönste Ankerplatz rund Rügen?

Für uns die Having-Bucht zwischen Rügen und Vilm: ruhig, gut gedeckt und mit spektakulären Sonnenuntergängen – die genauen Richtungen stehen in der Windrose im Steckbrief. Dicht dahinter die Dänische Wiek im Greifswalder Bodden – unsere erste und immer wieder gern besuchte Ankerbucht.

Darf man mit dem Beiboot an Land?

Ja. § 27 Absatz 1 NatSchAG M-V erlaubt jeder Person, den Ostseestrand auf eigene Gefahr zu betreten, und gestattet ausdrücklich das Anlanden motorloser Sportboote sowie solcher mit einer Antriebsmaschine unter 3,69 kW – knapp fünf PS. Vorrang haben Schutzgebietsverordnungen; im Nationalpark oder in einem Naturschutzgebiet mit Betretensverbot hilft die Regel nicht.

Wie tief sind die Ankerbuchten rund Rügen?

Typisch sind 2,5 bis 4 Meter – flach genug für entspanntes Ankern, tief genug für die meisten Yachten. Mit unserem Tiefgang von 1,30 Metern kommen wir fast überall hin; die genauen Werte stehen im Steckbrief jedes Ankerplatzes.