Telsche

Logbuch eines Motorseglers

Luftbild der dicht bewaldeten Insel Vilm, umgeben von flachem grünlichem Wasser, im Hintergrund die Südküste Rügens

Östlich von Vilm

Vilm von oben: dichter Wald bis ans Ufer, ringsum flaches Wasser. Der Ankerplatz liegt östlich, rechts im Bild.

Foto: Ralf Roletschek, CC BY-SA 1.0, via Wikimedia Commons

Selbst gelegen Schutz SW bis Nord Kernzone an Land Anlanden nur mit Führung
Sebastian Küpers
Sebastian Küpers 16.08.2026 · 3 Min. Lesezeit

Die Insel Vilm liegt zweieinhalb Kilometer vor der Südküste Rügens im Rügischen Bodden, und sie ist der wohl am besten geschützte Fleck des ganzen Reviers: Naturschutzgebiet seit dem 2. Dezember 1936, seit 1990 Kernzone des Biosphärenreservats Südost-Rügen, dazu Vogelschutz- und FFH-Gebiet nach EU-Recht. Auf ihr stehen Buchen und Eichen, die nie forstwirtschaftlich genutzt wurden.

Ankern ja, an Land nein

An der Ostseite liegen die Große und die Kleine Vilmbucht, beide werden in Reviersbeschreibungen als Ankerplätze geführt. Die Insel deckt dabei die westlichen Richtungen; nach Ost und Nordost ist es offen.

Was nicht geht, ist der Landgang auf eigene Faust. Als Kernzone darf Vilm nur nach Voranmeldung und in Begleitung einer Führung betreten werden. Die Führungen starten am Hafen Lauterbach und nehmen höchstens dreißig Besucher am Tag mit – wer die Insel sehen will, bucht das vorher und kommt mit dem Fahrgastschiff, nicht mit dem Dinghi.

Warum das so streng ist

Vilm ist ein Stück Wald, das seit Jahrhunderten in Ruhe gelassen wurde – zu DDR-Zeiten, weil dort die Politelite ihre Ferienhäuser hatte, davor und danach aus Naturschutzgründen. Heute unterhält das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel eine Internationale Naturschutzakademie.

Für den Segler heißt das: ein außergewöhnlicher Ankerplatz mit einer Aussicht, die man sonst nicht bekommt – und eine Insel, die man aus respektvollem Abstand betrachtet. Zu den Tiefen in den beiden Buchten gilt wie überall im Rügischen Bodden: Die Seekarte entscheidet.

Was das fürs Ankern heißt

Dass man auf Vilm nicht an Land geht, ist die bekannte Hälfte. Die andere betrifft das Wasser, und sie wird selten erwähnt: § 6 der Befahrensregelungsverordnung untersagt in den Schutzzonen I und II des Biosphärenreservats das Befahren außerhalb der Fahrwasser – und nimmt davon namentlich nur drei Gewässer aus: die Having, die Kaming und den Zicker See.

Vilm steht nicht auf dieser Liste. Die Ausnahme für Segel-, Paddel- und Ruderboote, die auf der Having gilt, gibt es hier also nicht. Ob die Wasserfläche östlich der Insel überhaupt zur Schutzzone I oder II gehört, haben wir nicht ermittelt – und genau das ist die Frage, die vor einer Ankernacht dort zu klären wäre. Das Biosphärenreservatsamt in Putbus gibt Auskunft, 0385 588 633-00.

Unabhängig davon gilt am Grund, was überall gilt: Seegraswiesen sind gesetzlich geschützte Biotope. Warum das hier besonders zählt, steht im Artikel Naturschutz rund Rügen.

Häufige Fragen

Darf man vor der Insel Vilm ankern?

Ja, an der Ostseite werden die Große und die Kleine Vilmbucht als Ankerplätze geführt. Die Insel deckt dabei die westlichen Richtungen, nach Ost und Nordost ist es offen.

Darf ich auf Vilm an Land gehen?

Nicht auf eigene Faust. Vilm ist Kernzone des Biosphärenreservats Südost-Rügen und darf nur nach Voranmeldung und mit einer Führung betreten werden. Die startet am Hafen Lauterbach und nimmt höchstens dreißig Besucher am Tag mit.

Seit wann steht Vilm unter Schutz?

Seit dem 2. Dezember 1936 – damit ist es eines der ältesten Naturschutzgebiete des Landes. Seit 1990 ist die Insel Kernzone des Biosphärenreservats Südost-Rügen und zusätzlich Vogelschutz- und FFH-Gebiet nach EU-Recht.

Weiter in der Themenwelt Rund Rügen segeln 112 Artikel entdecken →

Kommentare

Noch keine Kommentare – du bist die oder der Erste!

Kommentar verfassen