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Logbuch eines Motorseglers

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Naturschutz rund Rügen: Was gilt, wo es gilt und warum

Sebastian Küpers
Sebastian Küpers 17.08.2026 · 25 Min. Lesezeit
Luftbild des Gellen mit der Insel Bock und den Sandbänken im Nationalpark

Der Gellen mit der Insel Bock im Nationalpark: Sandbänke, Priele und – links unten im grünen Wasser – die dunklen Unterwasserwiesen, um die es in diesem Artikel geht.

Foto: Klugschnacker, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Auf der Seekarte liegt eine rot schraffierte Fläche, daneben eine grüne. Zwei Kabellängen weiter beginnt eine Grenze, die quer über offenes Wasser läuft, ohne dass dort irgendetwas ist. Man umfährt das, weil man es umfahren soll – und weiß meistens nicht, was dahintersteckt.

Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft arbeiten 21 Ranger. Sie ahnden nach Angaben des Nationalparkamts hunderte Regelverstöße im Jahr, und die Broschüre Aktiv den Nationalpark erleben sagt dazu einen Satz, der hängen bleibt: verursacht „oft durch Unwissenheit oder Leichtfertigkeit der Besucher“. Unwissenheit steht zuerst.

Das ist der Grund für diesen Artikel. Die Regeln in diesem Revier stehen verteilt über eine Bundesverordnung, mehrere Landesverordnungen, eine freiwillige Vereinbarung und die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung – und sie erklären sich nirgends selbst. Wer versteht, was hier geschützt wird und nach welcher Logik, muss sich die einzelnen Verbote nicht merken. Sie ergeben sich dann von allein.

Was hier geschützt wird: eine Küste, die noch nicht fertig ist

Die meisten Schutzgebiete in Deutschland bewahren einen Zustand – einen alten Wald, ein Moor, eine Heide. Hier ist es anders, und das ist der Schlüssel zu allem Weiteren. Das Nationalparkamt beschreibt es so:

Mit ungebremster Energie ringt das Meer den Ufern Sand ab. Die Strömung bewegt ihn über Sandbänke im flachen Wasser weiter. An den Spitzen der Inseln und Halbinseln landet die Fracht an. Es entstehen Flachwasserzonen, die als Windwatt bezeichnet werden. Winterstürme gestalten daraus Strandwälle, die als Sandhaken ins Meer wachsen.

Nationalparkamt Vorpommern

Geschützt wird also kein Zustand, sondern ein Vorgang. Die Küste baut sich um, Jahr für Jahr, und der Nationalpark existiert, damit sie das ungestört tun kann. Deshalb liegen die Grenzen manchmal quer über leeres Wasser: Was heute Fahrwasser ist, kann in zwanzig Jahren Sandhaken sein.

Für uns hat das eine sehr praktische Nebenwirkung. Das Windwatt fällt „je nach Windrichtung und Wasserstand“ trocken – keine Tide, sondern Windstau. Dieselbe Dynamik, die den Park begründet, ist der Grund, warum die Karte in diesem Revier nur eine Näherung ist.

Der Nationalpark umfasst 786 Quadratkilometer, davon sind 83 Prozent Küstengewässer und Windwatt. Er ist, anders als sein Name vermuten lässt, überwiegend ein Meeresschutzgebiet – gegründet am 12. September 1990, in den letzten Wochen der DDR.

Drei Kategorien, drei Philosophien

Rund Rügen begegnen einem drei Arten von Schutzgebiet. Sie sehen auf der Karte ähnlich aus, meinen aber grundverschiedene Dinge – und wer den Unterschied kennt, kann sich die jeweiligen Regeln fast herleiten.

  • Nationalpark. Das Motto aller sechzehn deutschen Nationalparke lautet „Natur Natur sein lassen“. Der Mensch ist Gast, die Natur hat Vorrang, und wo es geht, greift niemand ein. Deshalb sind hier die Verbote am striktesten und die Ausnahmen am wenigsten verhandelbar.
  • Biosphärenreservat. Ein UNESCO-Modell, und ein ganz anderer Gedanke: Der Mensch gehört dazu. Es geht nicht um Ausschluss, sondern um verträgliche Nutzung einer Kulturlandschaft. Deshalb steht ausgerechnet hier eine Ausnahme im Gesetz, die Segeln erlaubt, wo Motorbetrieb verboten ist.
  • Naturschutzgebiet. Kleinteilig und mit einem konkreten Zweck – eine Vogelinsel, ein Riff, ein Laichplatz. Was dort verboten ist, steht in einer eigenen Verordnung je Gebiet, und die Unterschiede sind größer, als man denkt.

Und dann gibt es eine Ebene, die gar kein Gebiet ist: den gesetzlichen Biotopschutz. § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet Handlungen, die bestimmte Biotope zerstören oder erheblich beeinträchtigen können – und zwar überall, ohne dass irgendwo eine Grenze gezogen sein müsste. Die Aufzählung liest sich wie eine Beschreibung dieses Reviers: „Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke …“. Wer sich fragt, was außerhalb aller Schutzgebiete gilt: das hier.

Über allem liegt noch eine europäische Ebene, Natura 2000 mit den Vogelschutzgebieten und den FFH-Gebieten. Sie schafft selten eigene Verbote, ist aber der Grund, warum es die anderen gibt: Deutschland muss diese Lebensräume erhalten, und die nationalen Verordnungen sind das Werkzeug dafür.

Zwei Zonensysteme – und hier liegt der Knoten

Das ist die Stelle, an der fast jeder durcheinanderkommt, und sie ist der eigentliche Grund, warum das Revier so unübersichtlich wirkt. Es gibt nämlich zwei voneinander unabhängige Zoneneinteilungen, die beide „Zone“ heißen und Verschiedenes bedeuten.

Das erste System: die Schutzzonen I, II und III

Sie sagen, wie streng ein Gebiet insgesamt geschützt ist, und sie gelten an Land wie auf dem Wasser. Im Nationalpark klingt das so:

  • Schutzzone I, die Kernzone. „Sie umfasst die wertvollsten Wildnisgebiete, in denen die natürliche Dynamik Vorrang hat. Hier gilt strenges Wegegebot.“ Hier greift niemand mehr ein – kein Forst, keine Pflege, nichts. 136 der 786 Quadratkilometer.
  • Schutzzone II, die Pflege- und Entwicklungszone. „Hier wird durch gezielte Renaturierung die Entwicklung von Wildnis initiiert.“ Manches wird aktiv erhalten, etwa Salzgrasland durch Mahd oder Beweidung. Die übrigen 650 Quadratkilometer.

Im Biosphärenreservat Südost-Rügen heißen die Zonen genauso, meinen aber etwas leicht anderes, weil dort der Mensch dazugehört: Kernzone, Pflegezone und zusätzlich eine Entwicklungszone III, in der laut Biosphärenreservatsamt „alle Nutzungs- und Wirtschaftsformen … umwelt-, natur- und sozialverträglich umgesetzt werden“ sollen. Dort liegen die Dörfer, die Höfe und die Häfen.

Das zweite System: rote und grüne Flächen

Das ist etwas völlig anderes. Rot und Grün stammen aus der Befahrensregelungsverordnung, sie betreffen ausschließlich Wasserflächen, und sie beantworten nur eine einzige Frage: Darf ich hier hinfahren?

  • Rote Flächen. „In der Rotzone liegen besonders sensible Lebensräume, dort ist jegliches Befahren für Wasserfahrzeuge untersagt.“ Für alle, auch unter Segeln, auch mit dem Dinghi.
  • Grüne Flächen. Gesperrt nur für maschinengetriebene Fahrzeuge. „Folglich darf sich dort mit Muskel- oder Windkraft fortbewegt werden.“
  • Immer frei bleiben die betonnten Fahrwasser und die direkten Zufahrten zu Häfen und genehmigten Liegeplätzen – auch mitten durch eine Sperrfläche hindurch. Der Zusatz, der das erst brauchbar macht: Ausgenommen sind laut Verordnung auch die „direkten, nicht durch Sichtzeichen begrenzten oder gekennzeichneten Zufahrtswege“. Eine Hafenzufahrt muss also nicht betonnt sein. Ohne diesen Halbsatz wären Häfen wie Seedorf an der Having gar nicht anzulaufen, weil es dorthin keine ausgetonnte Rinne gibt.

Welche Fläche welche Farbe hat, steht in Anlage II der Verordnung und in der amtlichen Seekarte. Maßgeblich ist die Seekarte, nicht das hübsche Faltblatt – wer sich auf das Faltblatt verlässt und danebenliegt, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Und wie hängen die beiden zusammen?

Die roten und grünen Flächen liegen innerhalb der Schutzzonen I und II. Die Schutzzone sagt, wie streng ein Gebiet geschützt ist und was man dort tun darf. Die Farbe sagt, ob und womit man auf einer bestimmten Wasserfläche fahren darf. Zwei Fragen, zwei Antworten, zwei Karten.

Daraus folgt die wichtigste Konsequenz für die Praxis, und sie ist unintuitiv: Die Farbe beantwortet nicht die Frage, was man tun darf. Eine grüne Fläche sagt, dass man unter Segeln hineinfahren darf. Sie sagt nichts darüber, ob man dort baden, angeln oder übernachten darf – das steht im Naturschutzrecht des Landes, in einer ganz anderen Verordnung. Und die untersagt zum Beispiel das Nächtigen außerhalb fester Gebäude im gesamten Nationalpark, unabhängig von jeder Farbe.

Der Hintergrund ist eine Zuständigkeitsfrage: Naturschutz ist Ländersache, Wasserstraßen sind Bundessache. Auf einer Bundeswasserstraße darf das Land das Befahren nicht regeln, deshalb gibt es dafür eine eigene Bundesverordnung. Für jedes Gebiet existieren daher zwei Texte, und wer nur einen liest, bekommt ein falsches Bild.

Die großen Gebiete, die für uns zählen

Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Der große im Westen: Schaproder und Vitter Bodden, Kubitzer Bodden, das Umfeld von Hiddensee und die Boddenkette bis zum Darß. Über 80 Prozent Wasserfläche, und damit das Gebiet, durch das man auf einer Runde um Rügen am längsten fährt.

Neben den roten und grünen Flächen gelten hier drei Dinge, die überall im Park greifen. Erstens die Geschwindigkeit: 8 Knoten generell, in bezeichneten Fahrwassern örtlich 12 oder 16. Zweitens ein Mindestabstand von 50 Metern zu den Schilfgürteln, „um die Vögel in ihren Rast- und Brutplätzen nicht zu beunruhigen“. Und drittens das Verbot, außerhalb fester Gebäude zu nächtigen – § 6 der Nationalparkverordnung, Absatz 1, und der gilt für das gesamte Gebiet. Das Nationalparkamt übersetzt es in einen Satz: „Das Ankern, mit der Absicht zu nächtigen, ist im Nationalpark untersagt.“ Der Satz geht aber weiter, und die zweite Hälfte wird gern überlesen: „Häfen und ausgewiesene Ankerplätze sind in den Seekarten vermerkt.“

Es gibt also Ausnahmen – nur eben genau die, die in der Karte stehen. Der Mechanismus dahinter ist die Reede: Nach § 32 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ist das Ankern im Fahrwasser verboten „mit Ausnahme auf den Reeden“, und auf amtlich bekanntgemachten Reeden dürfen nur die Fahrzeuge liegen, denen es nach der Zweckbestimmung der Reede gestattet ist. Eine Reede in der Seekarte ist deshalb kein Freibrief, sondern eine Frage nach ihrem Zweck.

Was viele überrascht: Auch Drohnen sind im gesamten Nationalpark verboten, geregelt über die Luftverkehrs-Ordnung und die Nationalparkverordnung. Für alle, die ihren Törn filmen, ist das der häufigste unbeabsichtigte Regelverstoß überhaupt.

Die Ostgrenze quert den Bug auf Höhe Eckort und endet an Tonne 52 im Rassower Strom. Nordost-Rügen mit Wieker Bodden, Breeger Bodden und Großem Jasmunder Bodden liegt außerhalb.

Nationalpark Jasmund

Mit gut 30 Quadratkilometern der kleinste Nationalpark Deutschlands – und der, den man vom Wasser aus am ehesten unterschätzt, weil man ihn für ein reines Landgebiet hält. Ist er nicht. Die Verordnung für den Nationalpark Jasmund zieht die Ostgrenze als Linie auf der Ostsee in rund 500 Metern Abstand von der Küste, von Lohme bis Sassnitz.

Geschützt wird hier etwas ganz anderes als im Westen: der Buchenwald über der Kreide, seit 2011 UNESCO-Weltnaturerbe, und die Kreideküste selbst, die genau dadurch entsteht, dass sie abbricht. Auch das ist Prozessschutz – eine Küste, die nicht abbricht, wäre nicht mehr weiß.

Biosphärenreservat Südost-Rügen

Das kleinste Biosphärenreservat Deutschlands, und das mit dem dichtesten Nebeneinander von Natur und Nutzung: Mönchgut, Vilm, Having, Zicker See, dazu Sellin, Baabe, Göhren und Lauterbach mitten drin.

Sein Herzstück liegt für uns in Sichtweite. Die Insel Vilm, 94 Hektar, ist Kernzone – auf ihr wurde zuletzt 1527 Holz geschlagen. Der Buchen- und Eichenbestand dort ist einer der wenigen Wälder Norddeutschlands, in die seit einem halben Jahrtausend keine Axt geraten ist. Betreten darf man sie nur mit Führung, höchstens sechzig Menschen am Tag, von März bis Oktober. Dass sie so gut erhalten ist, verdankt sie einer Ironie der Geschichte: Von 1959 bis 1989 war sie Ferienreservat der DDR-Regierung und damit für alle anderen gesperrt.

In den Schutzzonen I und II ist das Befahren außerhalb der Fahrwasser untersagt – mit einer namentlichen Ausnahme, die kaum jemand kennt. Having, Kaming und Zicker See dürfen auch außerhalb der Fahrrinnen befahren werden, mit Segel-, Paddel- und Ruderbooten und bei mindestens 100 Metern Abstand zum Ufer. Wortgleich in § 6 Absatz 4 der Reservatsverordnung und in § 6 der Befahrensregelungsverordnung. Für einen Motorsegler heißt das: unter Segeln ja, unter Maschine nein. Genau das ist die Biosphärenreservats-Logik – nicht Ausschluss, sondern die verträgliche Nutzungsform erlauben und die unverträgliche verbieten.

Dazu kommt, unabhängig von dieser Regel, noch eine engere Vorschrift für die schmale Zufahrt zur Having bei Seedorf: Sie steht nicht in der Reservatsverordnung, sondern auf den Infotafeln der Freiwilligen Vereinbarung für den Greifswalder Bodden – befahrbar nur vom 15. Mai bis 31. Oktober, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten. Zwei unabhängige Quellen für dieselbe Bucht, die sich hier ergänzen statt zu widersprechen.

Was in derselben Verbotsliste ebenfalls steht: Nächtigen außerhalb fester Gebäude ist in den Schutzzonen I und II untersagt. Der Verordnungsgeber hat das Segeln auf der Having also ausdrücklich erlaubt und das Nächtigen ausdrücklich verboten, ohne für Boote eine Ausnahme zu machen. Ob das Schlafen an Bord damit gemeint ist, steht nicht wörtlich dort; wer es genau wissen will, ruft in Putbus an, 0385 588 633-00.

Und die Wirklichkeit gehört dazu: In der Having wie im Zicker See liegen an Sommerabenden regelmäßig Boote über Nacht. Was viele tun, macht nichts erlaubt – aber wenn eine Regel über Jahre so gelebt wird und keine Auslegung sie schärft, ist das eine offene Flanke und keine klare Rechtslage. Wir halten es deshalb so, dass wir beides benennen, statt eine Seite davon wegzulassen.

Naturschutzgebiet Peenemünder Haken, Struck und Ruden

Das älteste Naturschutzgebiet Mecklenburg-Vorpommerns, in der Südostecke des Greifswalder Boddens: 7.870 Hektar, davon 6.500 Hektar Wasser. Wer vom Bodden in den Peenestrom oder nach Kröslin will, fährt daran vorbei.

Hier zeigt sich, wie unterschiedlich Naturschutzgebiete ausfallen. Diese Verordnung verbietet ausdrücklich, an den Ufern anzulegen, alle nicht zur Bundeswasserstraße gehörenden Wasserflächen zu befahren und vom Boot aus das Gebiet zu betreten – das Fahrwasser bleibt frei, aber Anlanden auf Ruden oder Struck ist aus. Der Nothafen der Greifswalder Oie ist ein Nothafen und kein Ziel. Auf den Infotafeln vor Ort steht es noch einmal ausdrücklich: „Laut NSG-Verordnung ist das Anlanden auf dem Ruden untersagt.“ Der Wasserstreifen nördlich von Ruden ist zusätzlich, laut Freiwilliger Vereinbarung, nur vom 1. Mai bis 30. September befahrbar.

Wie kleinteilig das wird, zeigt Anlage II der Befahrensverordnung. Sie nimmt vom Befahrensverbot rund um die Insel Bock namentlich „die Bock-Reede“ und einen Streifen von je 50 Metern beiderseits der Stralsunder Nordansteuerung aus – für alle Fahrzeuge. Das erlaubt aber nur die Durchfahrt: Die Bock-Reede liegt weiterhin im Nationalpark, und damit bleibt die Ankernacht dort aus. Befahren und Ankern sind eben zwei verschiedene Fragen an zwei verschiedene Verordnungen.

Andere Naturschutzgebiete im Revier regeln das Wasser gar nicht: Die Verordnung für Insel Koos, Kooser See und Wampener Riff im Strelasund erwähnt Wasserfahrzeuge mit keinem Wort. Man kann also nicht von einem NSG auf ein anderes schließen – jedes hat seine eigene Verordnung, und viele davon stammen aus den 1990er Jahren, als Wassersport noch kein Thema war. Für Teile des Gebiets springt hier wieder die Freiwillige Vereinbarung ein: befahrbar nur vom 1. Mai bis 30. September.

Und die Naturschutzgebiete dazwischen

Neben den großen Gebieten liegt eine zweite Ebene, die man vom Wasser aus leicht übersieht, weil sie keine Verwaltung, kein Besucherzentrum und meistens auch keine Tonne hat. Allein im Landkreis Vorpommern-Rügen gibt es einundfünfzig Naturschutzgebiete. Die meisten sind Moore, Seen und Wälder und gehen uns nichts an. Ein gutes halbes Dutzend liegt an Wasser, auf dem wir fahren.

Der Ausgangspunkt ist dabei ein anderer, als man vermutet. § 23 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet in einem Naturschutzgebiet zunächst alles, was zu einer Veränderung oder nachhaltigen Störung führen kann, und stellt daneben einen Satz, der die Richtung vorgibt: „Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.“ Ein Naturschutzgebiet ist also nicht offen, bis etwas verboten wird – es ist zu, bis die Verordnung es öffnet. Was jede einzelne davon dann tatsächlich für Boote sagt, haben wir für die folgenden Gebiete nicht durchgängig ermittelt.

  • Nordufer Wittow mit Hohen Dielen – 144 Hektar Kliffküste westlich von Kap Arkona, ausgewiesen 1990. Davor liegt der größte Blockstrand Deutschlands, und die vorgelagerten Flachwasserbereiche sind ein bedeutendes Überwinterungsgebiet für Tauchenten und Säger. Unser Ankerplatz vor Vitt liegt östlich des Kaps und damit außerhalb.
  • Nordwestufer Wittow und Kreptitzer Heide – 100 Hektar zwischen Dranske und Kreptitz, mit vorgelagerten Block- und Steingründen und einem der längsten aktiven Mergelkliffs Deutschlands.
  • Vogelhaken Glewitz – 85 Hektar Küstenvogelbrutgebiet am Strelasund, nordwestlich von Zudar, seit 1981 geschützt. Das Gebiet darf nicht betreten werden; es liegt auf Privatgrund und ist eingezäunt. Von unserem Ankerplatz in der Glewitzer Wiek sind es gut eine halbe Seemeile nach Westen.
  • Schoritzer Wiek – 437 Hektar an der Südküste Rügens, einschließlich der flachen Bereiche des angrenzenden Greifswalder Boddens. In der Zustandsbewertung des Gebiets stehen Störungen durch Angler, Bootfahrer und Surfer ausdrücklich als Grund dafür, warum der Bruterfolg der Küstenvögel leidet. Was die NSG-Verordnung selbst zu Wasserfahrzeugen sagt, haben wir nicht ermittelt – die Freiwillige Vereinbarung legt für den Bereich um Zudar und Groß Schoritz aber eigene Fenster fest: ein Teil nur vom 1. Mai bis 30. September, ein anderer nur für Anlieger und in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung.
  • Halbinsel Devin – gut 105 Hektar am Strelasund gegenüber Stralsund, seit 1993 Naturschutzgebiet, mit Brutplätzen für Enten, Schwäne, Rohrsänger und Rohrweihen. Die Erweiterung um den angrenzenden Deviner See ist offiziell in Vorbereitung, aber noch nicht abgeschlossen. Laut Freiwilliger Vereinbarung ist die Deviner Bucht nur vom 1. Mai bis 30. September befahrbar, mit mindestens 50 Metern Abstand zum Schilfgürtel.
  • Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel – 550 Hektar der Nordrügener Boddenkette bei Trent. Die Insel steht seit 1940 unter Schutz, die Wiek kam 1999 und 2004 dazu.
  • Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow und Banzelvitzer Berge – 1.088 Hektar nordrügensche Boddengewässer. Der Tetzitzer See hängt über den Liddow-Strom am Großen Jasmunder Bodden.
  • Dornbusch und Schwedenhagener Ufer auf Hiddensee – heute nur noch sieben Hektar. Von den ursprünglich 315 ging der Löwenanteil 1990 an den Nationalpark.

Zwei Einordnungen dazu. Die Mönchguter Naturschutzgebiete – Having und Reddevitzer Höft, Zicker, Nordperd, Südperd, Lobber Ort – sind keine eigene Kategorie, sondern genau das, was im Biosphärenreservat die Schutzzonen I und II ausmacht; sie stehen in derselben Verordnung. Und die Insel Pulitz, die in Listen auftaucht und wie ein Reviername klingt, liegt im Kleinen Jasmunder Bodden – auf Wasser, das von See aus nicht erreichbar ist.

Und eine Sache, die keine Verordnung ist

Für den Greifswalder Bodden und den südlichen Strelasund gibt es seit 2004 eine Freiwillige Vereinbarung zwischen Wassersport- und Angelvereinen, Naturschutzverbänden und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. Sie ist teils freiwillig, teils verbindlich, und sie füllt genau die Lücke, die die alten NSG-Verordnungen gelassen haben.

Ihr Kern sind Zeitfenster, weil die Empfindlichkeit der Gebiete jahreszeitlich schwankt. Aus der Karte, wörtlich:

  • Befahrbar nur vom 1. Mai bis 30. September
  • Befahrbar vom 20. April bis 20. Mai, dabei 100 m Abstand vom Ufer halten
  • Befahrbar nur vom 1. Juni bis 31. Dezember, Höchstgeschwindigkeit 5 kn
  • Befahrbar nur vom 1. Mai bis 30. September, dabei mindestens 50 m Abstand vom Schilfgürtel einhalten, Höchstgeschwindigkeit 3 kn

Die Logik dahinter ist überall dieselbe: Im Frühjahr wird gebrütet, im Sommer gemausert, im Herbst und Winter gerastet. Ein Gebiet, das im August unproblematisch ist, kann im April der empfindlichste Fleck des Reviers sein. Dazu kommen Laichschonbezirke, in denen der Fischfang zeitweise oder ganzjährig ruht.

Zum Download: WWF-Faltblatt mit der Karte (PDF) ↗

Das Faltblatt mit der Karte liegt in den Häfen rund um den Bodden kostenlos aus, dazu gibt es die App „WWF Seekarte“. Es ist die einzige Darstellung, in der all diese Flächen zusammen zu sehen sind – Schutzgebiete, Befahrensregeln und Schonbezirke auf einem Blatt.

Die Regeln, die nicht der Natur gelten, sondern uns

Nicht alles, was auf der Karte gesperrt ist, hat mit Naturschutz zu tun. Zwei der wichtigsten Grenzen im Revier schützen Menschen und Infrastruktur, und sie werden gern mit dem Naturschutz in einen Topf geworfen.

Die Kreideküste bricht ab, und zwar regelmäßig

Am 24. Februar 2005 stürzten die Wissower Klinken in die Ostsee – rund 50.000 Kubikmeter Kreide, in zehn Minuten, in zwei Schüben. Eine der bekanntesten Formationen Deutschlands war danach nicht mehr da.

Das war kein einmaliges Ereignis. Am letzten Februarwochenende 2026 kam nördlich von Sassnitz am Lenzer Bach der größte Abbruch seit fünfzehn Jahren herunter, rund 9.000 Kubikmeter, berichtete das Nationalparkamt. Entscheidend für uns ist die zweite Zahl aus derselben Meldung: Das Material verteilte sich bis zu 58 Meter vom Kliff weg in die Ostsee, wo die Kreide sich löst und das Wasser türkis färbt.

Die Empfehlung des Nationalparkamts lautet „oben entlang und Abstand halten“, und der Hinweis dazu gilt genauso für Boote wie für Wanderer: Es kann jederzeit wieder etwas abrutschen oder herunterfallen, gerade nach dem Winter. Die 500-Meter-Linie des Nationalparks ist als Schutzgebietsgrenze gezogen – aber wer sie einhält, hält damit auch reichlich Abstand zur Fallzone. Beide Gründe zeigen in dieselbe Richtung, und das ist selten so eindeutig.

Kabel und Leitungen: 300 Meter, überall

Unabhängig von jedem Schutzgebiet verbietet § 32 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung das Ankern im Umkreis von 300 Metern um Kabel, Rohrleitungen und Leitungstrassen – so streng, dass dort selbst der Gebrauch des Ankers zum Manövrieren untersagt ist. Dazu kommen 100 Meter vor und hinter Sperrwerken und ein Ankerverbot innerhalb von Fährstrecken.

Das betrifft rund Rügen nicht nur die großen Leitungen nach Lubmin, sondern auch kleinere Seekabel, etwa im Wieker Bodden und nördlich von Stralsund. Diese Regel hat mit Vögeln und Seegras nichts zu tun – sie schützt Infrastruktur, und ihre Missachtung wird entsprechend teuer.

Riems ist Sperrgebiet, und zwar wegen Viren, nicht wegen Vögeln

Direkt neben der Insel Koos liegt Riems, Sitz des Friedrich-Loeffler-Instituts, das seit 1910 zu Tierseuchen forscht – heute in Hochsicherheitslaboren, unter anderem zu Vogelgrippe, Schweinepest und SARS-CoV-2. Die Insel ist deshalb weiträumig Sperrgebiet: Anlegen und Betreten sind verboten, unabhängig von jedem Naturschutz. Der Grund ist reine Seuchenprävention, nicht Vogelschutz – auch wenn beides auf derselben Karte nebeneinanderliegt.

Wovon dieses Revier lebt

Bleibt die Frage, warum ausgerechnet hier so viel geschützt wird. Die Antwort hat mit einer Eigenschaft zu tun, die man beim Segeln vor allem als Ärgernis erlebt: Es ist flach.

Flachwasser ist die Produktionsstätte

In flachem Wasser kommt Licht bis zum Grund. Wo Licht bis zum Grund kommt, wächst etwas, und wo etwas wächst, hält sich alles andere auf. Die Bodden sind deshalb keine Randerscheinung der Ostsee, sondern ihre Kinderstube – und der Greifswalder Bodden ist das wichtigste Laichgebiet des Herings der westlichen Ostsee.

Der Hering laicht bodennah an Pflanzen. Er ist dabei ortstreu, kommt also jedes Jahr an dieselbe Stelle. Wenn dort nichts mehr wächst, sucht er sich nicht einfach etwas anderes.

Das Seegras

Seegras ist keine Alge, sondern eine Blütenpflanze mit Wurzeln, Spross und Blättern, die den Weg zurück ins Meer gefunden hat. Von sechzehn Arten weltweit kommen in Nord- und Ostsee zwei vor; praktisch alle Bestände bei uns sind Gewöhnliches Seegras, Zostera marina. Es braucht Licht und wächst deshalb zwischen einem halben und sechs Metern Tiefe. Vor Hiddensee steht es stellenweise bis in elf Meter, weil das Wasser dort klarer ist.

Eine Seegraswiese ist Kinderstube, Wellenbremse und Kohlenstoffspeicher zugleich. Sie hält das Sediment fest, statt es bei jedem Sturm aufzuwirbeln, und sorgt damit selbst für das klare Wasser, das sie zum Leben braucht. Rund 15 Prozent des in den Ozeanen gespeicherten Kohlenstoffs steckt laut Hintergrundpapier des NABU in Seegraswiesen.

Und dann die Zahlen. Zwischen 1970 und 2000 sind weltweit etwa 30 Prozent der Seegraswiesen verschwunden. In der deutschen Ostsee sind heute noch rund 300 Quadratkilometer Meeresboden bedeckt. 1960 wuchs Seegras hier bis in sechs Meter Tiefe – zwanzig Jahre später nur noch bis zwei.

Die eigentliche Ursache: zu viele Nährstoffe

Der Anker ist nicht das Hauptproblem, und es wäre unehrlich, das zu behaupten. Die Ostsee war ursprünglich ein nährstoffarmes Meer. Zwischen 1970 und 1980 haben sich die Phosphat- und Nitratwerte im Winterwasser der zentralen Ostsee verdreifacht, gespeist aus Landwirtschaft und Abwasser. Der Greifswalder Bodden gilt heute als eutrophiert.

Die Kette ist kurz: Nährstoffe lassen Algen wachsen, Algen trüben das Wasser, dem Seegras fehlt das Licht. Dazu legen sich Fadenalgen als Matten auf die Blätter. Die Pflanze erstickt. Genau dieser Vorgang ist im Greifswalder Bodden dokumentiert.

Der Anker kommt oben drauf, und er wirkt anders. Er reißt keine Blätter ab, sondern das Rhizom heraus – das Wurzelgeflecht, aus dem die ganze Wiese besteht. Eine solche Narbe schließt sich nicht in einer Saison. Der NABU fasst die Konsequenz in eine Klammer: „kein Betreten oder Ankern“.

Das ist übrigens nicht nur ein Appell. Seegraswiesen stehen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes namentlich unter gesetzlichem Biotopschutz, zusammen mit Riffen, Küstendünen und den Verlandungsbereichen der Bodden. Verboten sind dort Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung führen können – und ein Anker, der das Rhizom herausreißt, ist genau das. Diese Regel braucht kein Schutzgebiet, sie gilt ohnehin.

Dass daran gearbeitet wird, zeigt SeaStore, ein Forschungsverbund unter Führung der Leibniz Universität Hannover mit GEOMAR Kiel, den Universitäten Kiel und Greifswald, dem IOW Warnemünde und der Küsten Union. Dort wird erprobt, wie man Seegraswiesen in der südlichen Ostsee wieder anpflanzt. Das Projekt läuft unter der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen – es gibt also Menschen, die Seegras von Hand einsetzen.

Vögel, und warum Aufscheuchen teuer ist

Die Bodden sind Rast-, Mauser- und Brutgebiet in einer Größenordnung, die man vom Boot aus nur ahnt. Vor den Werder-Inseln nächtigen auf dem Herbstzug zehntausende Kraniche. Brandseeschwalben ziehen hier ihre Jungen auf, Singschwäne überwintern, Seeadler brüten.

Der Mechanismus, um den es geht, ist simpel und wird trotzdem selten erklärt. Ein Zugvogel lebt im Herbst von einem Energiebudget. Jedes erzwungene Auffliegen kostet davon einen Anteil, und es kostet ihn mehrfach, wenn es sich wiederholt. Deshalb ist Abstand halten wirksamer als langsam fahren: Ein Boot, das in 200 Metern zügig vorbeifährt, stört weniger als eines, das in 30 Metern langsam vorbeischleicht.

Aus demselben Grund gilt im Biosphärenreservat vom 1. Februar bis 31. Juli ein Radius von 300 Metern um Brutplätze von Adlern, Kranichen, Schwarzstörchen, Großfalken und Uhus – und im Nationalpark die 50 Meter zum Schilfgürtel.

Und die, die man fast nie sieht

Schweinswal und Kegelrobbe sind nach Jahrzehnten zurück in diesem Revier, beide deutschlandweit stark gefährdet. Das Nationalparkamt formuliert dazu einen Satz, den man als Segler nicht gern liest, der aber stimmt: Alle eint die Störungsempfindlichkeit gegenüber dem Menschen, und „besonders häufig gehen diese Störungen von Wasserfahrzeugen und sonstigen Schwimmkörpern zur Freizeitgestaltung aus“.

Der Schweinswal orientiert sich per Echoortung. Unterwasserlärm ist für ihn das, was Nebel für uns wäre. Auch das ist ein Grund für die acht Knoten – nicht nur der Wellenschlag, der Schilfkanten abträgt und Nester überspült.

Was ausdrücklich erlaubt ist: der Strand

Bis hierhin ist dieser Text eine Liste von Verboten, und das gibt ein schiefes Bild. Eine Sache steht ausdrücklich auf der anderen Seite, und sie beantwortet die Frage, die auf jedem Ankerplatz irgendwann kommt: Darf man mit dem Beiboot an den Strand?

Ja. § 27 Absatz 1 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V sagt es wörtlich: Jede Person darf den Ostseestrand und den Strand an Boddengewässern auf eigene Gefahr betreten, sich dort aufhalten und Muschelschalen und Steine in geringen Mengen sammeln. Und weiter: „Das Anlanden und Auflegen von Booten der Küstenfischerei, von motorlosen Sportbooten und von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet sind, deren größte Nutzleistung weniger als 3,69 kW beträgt, ist gestattet.“ 3,69 Kilowatt sind knapp fünf PS – ein Ruderdinghi immer, der übliche kleine Außenborder auch, ab sechs PS nicht mehr.

Zwei Einschränkungen stehen im selben Absatz. Er beginnt mit „Soweit durch Rechtsvorschrift nichts Anderes geregelt ist“ – Schutzgebietsverordnungen gehen also vor, und wo ein Betretensverbot gilt, hilft § 27 nicht. Und er endet mit der Auflage, auf den Gemeingebrauch, insbesondere die Badenutzung, und auf die Belange des Naturschutzes Rücksicht zu nehmen. Ein Beiboot im Dorfhafen ist etwas anderes als eines auf einem Strandwall, an dem Küstenvögel brüten.

Was das fürs Segeln heißt

Wenn man das alles zusammenzieht, bleiben ein paar Sätze, die den Rest ersetzen:

  • Zwei Karten, zwei Fragen. Die Schutzzone sagt, was man tun darf. Die rote oder grüne Fläche sagt, ob man hinfahren darf. Wer die Farbe für die ganze Antwort hält, liegt regelmäßig falsch.
  • Maßgeblich ist die amtliche Seekarte. Das steht so in der Verordnung. Faltblätter und Apps sind Orientierung, kein Rechtsdokument.
  • Der Weg zum Hafen ist immer frei, auch wenn er nicht betonnt ist. Das steht ausdrücklich in der Verordnung und erspart die Frage, wie man Häfen ohne ausgetonnte Rinne überhaupt anlaufen soll.
  • Abstand schlägt Langsamfahren. 50 Meter zum Schilf im Nationalpark, mehr wo Vögel sitzen. Ein zügiger Bogen stört weniger als langsames Heranschleichen.
  • Im Nationalpark keine Ankernacht, unabhängig von jeder Zonenfarbe – außer in Häfen und auf ausgewiesenen Ankerplätzen, und die stehen in der Seekarte. Dasselbe gilt innerhalb der 500 Meter vor der Kreideküste, wo ohnehin Abbruchmaterial bis 58 Meter ins Wasser reicht.
  • Auf Having, Kaming und Zicker See unter Segeln ja, unter Maschine nein, mit 100 Metern Abstand zum Ufer.
  • 300 Meter zu Kabeln und Leitungen, das ist kein Naturschutz, sondern Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, und gilt überall.
  • Drohne im Nationalpark: aus. Auch über Wasser.
  • Wo Seegras steht, sucht man sich eine andere Stelle. Das steht sogar im Gesetz: Seegraswiesen sind nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope, überall und ohne ausgewiesenes Schutzgebiet.

Der letzte Punkt ist der, auf den es uns ankommt – und er ist ein gutes Beispiel dafür, wie oft man hier etwas für eine Frage des Anstands hält, das längst geregelt ist. Die meisten Regeln in diesem Revier sind nachvollziehbar, sobald man den Grund kennt. Und wo tatsächlich keine steht, entscheidet ohnehin nicht die Vorschrift, sondern die Frage, in welchem Zustand man das Revier hinterlassen will, in dem man seine Sommer verbringt.

Wie sich das auf einzelne Buchten auswirkt, steht bei jedem Platz im Ankerplatz-Guide. Verbindlich sind immer die aktuellen Seekarten und Bekanntmachungen; dieser Artikel ersetzt keine eigene Prüfung. Und wo etwas unklar ist, hilft ein Anruf: Nationalparkamt Vorpommern 0385 588 638-00, Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen 0385 588 633-00. Beide geben bereitwillig Auskunft.

Häufige Fragen

Was bedeuten die roten und grünen Zonen auf der Seekarte?

Sie stammen aus der Befahrensregelungsverordnung und beantworten nur eine Frage: ob man dort fahren darf. In roten Flächen ist jegliches Befahren für Wasserfahrzeuge untersagt, auch unter Segeln. In grünen Flächen sind nur maschinengetriebene Fahrzeuge verboten, mit Muskel- oder Windkraft darf man hinein. Fahrwasser und die direkten Zufahrten zu Häfen bleiben immer frei. Was man dort tun darf – etwa übernachten – regelt die Farbe nicht, das steht im Naturschutzrecht des Landes.

Was ist der Unterschied zwischen Schutzzone I und Schutzzone II?

Schutzzone I ist die Kernzone: die wertvollsten Wildnisgebiete, in denen die natürliche Dynamik Vorrang hat und niemand mehr eingreift, mit strengem Wegegebot. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind das 136 von 786 Quadratkilometern. Schutzzone II ist die Pflege- und Entwicklungszone, in der Wildnis gezielt entwickelt oder seltene Lebensräume durch Mahd und Beweidung erhalten werden. Im Biosphärenreservat kommt eine Zone III hinzu, die Entwicklungszone mit Dörfern und Häfen.

Welche Schutzgebiete gibt es rund Rügen?

Vier, die für Segler zählen: der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft im Westen, der Nationalpark Jasmund an der Kreideküste, das Biosphärenreservat Südost-Rügen um Mönchgut und Vilm sowie das Naturschutzgebiet Peenemünder Haken, Struck und Ruden im Südosten des Greifswalder Boddens. Dazu die Freiwillige Vereinbarung für den Greifswalder Bodden und den südlichen Strelasund, die saisonale Befahrensfenster festlegt.

Warum bricht die Kreideküste ab und wie gefährlich ist das?

Der Abbruch ist der Vorgang, der die Küste weiß hält – eine Kreideküste, die nicht abbricht, verwittert und vergrünt. Gefährlich ist er trotzdem: 2005 stürzten die Wissower Klinken mit rund 50.000 Kubikmetern in zehn Minuten ab, im Februar 2026 kamen bei Sassnitz rund 9.000 Kubikmeter herunter. Das Material verteilte sich dabei bis zu 58 Meter vom Kliff weg in die Ostsee. Das Nationalparkamt rät zu deutlichem Abstand, besonders nach dem Winter.

Warum soll man nicht im Seegras ankern?

Weil der Anker nicht Blätter abreißt, sondern das Rhizom herauszieht – das Wurzelgeflecht, aus dem die ganze Wiese besteht. Eine solche Narbe schließt sich nicht in einer Saison. Seegraswiesen sind Laichplatz und Kinderstube, unter anderem für den Hering des Greifswalder Boddens, sie halten das Sediment fest und speichern Kohlenstoff. Die Hauptursache des Rückgangs ist allerdings nicht der Anker, sondern die Überdüngung: 1960 wuchs Seegras in der deutschen Ostsee bis in sechs Meter Tiefe, zwanzig Jahre später nur noch bis zwei.

Darf man im Nationalpark mit der Drohne filmen?

Nein. Das Starten und Landen von Luftfahrzeugen aller Art ist im Nationalpark verboten, geregelt über die Luftverkehrs-Ordnung und die Nationalparkverordnung. Das gilt auch über Wasser und auch für kleine Kameradrohnen. Für Segler, die ihren Törn filmen, ist das einer der häufigsten unbeabsichtigten Regelverstöße.

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